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Ansprache des Staatspräsidenten Sergio Mattarella anlässlich der Feierlichkeiten zum 80. Jahrestag der Unterzeichnung des Pariser Abkommens – Tag der Autonomie 2026
Höflichkeitsübersetzung
Herr Bundespräsident der Republik Österreich,
Herr Landeshauptmann,
verehrte Gäste,
meine Damen und Herren,
zunächst möchte ich den Bundespräsidenten der Republik Österreich, Alexander Van der Bellen, und seine Gattin herzlich willkommen heißen und begrüßen. Herzlich willkommen, Frau Van der Bellen!
Mit Bundespräsident Van der Bellen verbindet mich ein langjähriges Verhältnis der Wertschätzung und – wenn Sie mir diese Formulierung gestatten, wie er es soeben freundlicherweise selbst angemerkt hat – der aufrichtigen, persönlichen Freundschaft. Ein Verhältnis, das die Verbundenheit zwischen unseren Völkern stärkt, und ich danke ihm für seine Teilnahme an einem Tag, der für dieses Gebiet und für unsere beiden Länder von so großer Bedeutung ist.
Ich grüße Landeshauptmann Kompatscher und danke ihm für die Verleihung der Auszeichnung „Großer Verdienstorden der Autonomen Provinz Bozen“: Ich fühle mich umso mehr geehrt – und danke ihm auch für seine freundlichen Worte –, dies gemeinsam mit Präsident Van der Bellen entgegenzunehmen.
Ich bin ihm auch dankbar dafür, dass er diese neue Gelegenheit geschaffen hat, gemeinsam den Tag der Autonomie zu feiern, und zwar anlässlich des besonderen Jubiläums von achtzig Jahren seit der Unterzeichnung des De-Gasperi-Gruber-Abkommens, das auch heute noch den unbestreitbaren Wert eines grundlegenden, historischen und symbolischen Elements besitzt und mit dem achtzigjährigen Bestehen der Italienischen Republik zusammenfällt.
Das Pariser Abkommen war das Ergebnis des weitsichtigen Willens zweier Staatsmänner, die angesichts der ungeheuren Tragödie des Zweiten Weltkriegs eine innovative und mutige Lösung für die Alto Adige/Südtirol-Frage zu finden wussten.
Natürlich waren ihre jeweiligen Standpunkte von unterschiedlichen Visionen geprägt. Das Ergebnis war kein banaler Kompromiss, sondern ein Modell, auf das man sich in Europa bis heute in schwierigen Konfliktlagen beruft.
Beide Staatsmänner teilten die Überzeugung, dass es unerlässlich sei, die in der Region ansässigen deutsch- und ladinischsprachigen Minderheiten zu schützen, ihre Identität zu wahren und ein friedliches Zusammenleben aller in diesem Gebiet lebenden Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten.
Es war keine leichte Entscheidung: Sie betraf Gebiete, die während des Ersten Weltkriegs umstritten waren, erst durch den Vertrag von Saint-Germain von 1919 geregelt wurden und später Gegenstand schwerwiegender, vom Faschismus und Nationalsozialismus erzwungener ethnischer Maßnahmen waren. Diese gingen sogar so weit wie die in den Abkommen zwischen Mussolini und Hitler vorgesehenen „Optionen“ von 1939, die die Abwanderung deutschsprachiger Bürger nach Deutschland vorsahen.
Der Anspruch bestand darin, geopolitische und ethnische Grenzen willkürlich miteinander in Einklang zu bringen und die Rechte der in diesen Gebieten lebenden Bürger von der kulturellen Identität abzuleiten, die sie verkörperten.
Die beiden jungen Republiken – die österreichische, die mit der Unabhängigkeit wiedergeboren wurde, und die italienische, die durch ein Referendum gegründet wurde – wollten hingegen in ihrer Weisheit mit dem Abkommen einen gegenteiligen Grundsatz bekräftigen.
Ein Grundsatz, der in der italienischen Verfassung bekräftigt wird: Man ist in der eigenen Heimat nicht “fremdstämmig”, man ist kein Fremder.
Diese Rechte sind in Artikel 3 unserer Verfassung verankert.
1946 war in Italien das Jahr der Republik, und während wir deren 80. Jahrestag feiern, feiern wir gleichzeitig das Pariser Abkommen: zwei Ereignisse, die durch ein enges Band verbunden sind.
Die Republik und die Autonomiegebiete haben die Entwicklung der italienischen Demokratie in diesen Jahrzehnten begleitet.
Die Italienische Republik war seit ihrer Gründung der Ansicht, dass die Würdigung der Besonderheiten der an den Grenzen gelegenen Gemeinschaften eine Bereicherung der Werte des Zusammenlebens unserer Zivilisation darstelle.
Eine Entwicklung, die die Europäische Union weiter vorantreiben konnte und die unserer gemeinsamen Kultur immer mehr Tiefe verlieh.
Die kluge Gesetzgebung, die auf den Respekt vor Menschen und Gemeinschaften ausgerichtet war und im Februar 1948 die Rückkehr nach Italien jener begünstigte, die – gemäß den Abkommen von 1939 zwischen den beiden Regimen – sich für das Deutsche Reich entschieden hatten, war ein Instrument, das es ermöglichte, der deutschen Sprachgruppe in Alto Adige/Südtirol wieder ihre ursprüngliche zahlenmäßige Stärke zu verleihen, und bestätigte, dass der Übergang zum Deutschen Reich kein Bestreben der Bevölkerung dieses Landes gewesen war.
Eine ausdrückliche Anerkennung der Richtigkeit des auf diese Weise eingeleiteten Prozesses erfolgte am 31. Dezember 1948 durch Karl Gruber – damals, wie bekannt, österreichischer Außenminister –, der eine der wichtigsten Fragen AltoAdige/Südtirols als glücklich gelöst betrachtete.
Im Kontext der Nachkriegszeit, mit der Besetzung Deutschlands und Österreichs durch die Alliierten, bestand für die Optanten die Gefahr, in einer Art Schwebezustand ohne Staatsangehörigkeit zu verbleiben.
Diese Gebiete blieben von der Tragödie verschont, die andere Nationen heimsuchte, nämlich der Zwangsumsiedlung der Bevölkerung – ein Phänomen, von dem Historikern zufolge in Europa etwa 20 Millionen Menschen betroffen waren, die gezwungen waren, ihre Heimat zu verlassen.
Dieses Schicksal ereilte viele Polen, viele Deutsche, viele Ungarn, viele Tschechen und Slowaken. Auch Italien war davon betroffen, mit den an Jugoslawien abgetretenen Gebieten und dem schmerzlichen Exodus der julisch-dalmatinischen Bevölkerung.
Die Verabschiedung des Statuts der Region Trentino-Alto Adige/Südtirol durch die Verfassungsgebende Versammlung hätte somit den Weg zur vollständigen Anerkennung der besonderen Autonomie für die darin enthaltenen Gebiete geebnet, die 1992 durch die neue, umfassende und angemessene Autonomie geregelt wurde.
Wie wir bereits gemeinsam mit Präsident Van der Bellen vor neun Jahren hier in Meran in Erinnerung gerufen haben, fand jene wirksame Lösung, die 1992 mit dem Paket und später mit dem neuen Statut gefunden wurde, vor der UNO Anerkennung als vollständige und endgültige Beilegung des Streits.
Nachdem die verabscheuungswürdige ethnische Säuberung durch die Optionen überwunden war, gab es auf dem neuen Weg – wie wir alle wissen – Schwierigkeiten, Missverständnisse und manchmal auch Misstrauen, die jedoch dank des Willens, eine gemeinsame Geschichte aufzubauen, überwunden wurden.
Es war ein Sieg der Diplomatie über die Gegensätze, der demokratischen Werte über die Gewalt und der Überlegenheit all jener – Zivilgesellschaften, antifaschistische und antinazistische politische Kräfte –, die sich von Anfang an beharrlich für eine friedliche und konstruktive Lösung eingesetzt haben.
Ich möchte mit Dankbarkeit an das Wirken von Silvius Magnago und Alcide Berloffa erinnern.
Das aus dieser international anerkannten Methode zur Beilegung von Streitigkeiten und zum Schutz ethnischer und sprachlicher Minderheiten hervorgegangene Modell macht Alto Adige/Südtirol heute zu einem Vorbild für das Zusammenleben.
Herr Präsident Van der Bellen,
Herr Präsident Kompatscher,
all jene – ob in den Institutionen oder als einfache Bürger, die sich in ihren jeweiligen Gemeinden engagierten –, die zur Überwindung der Differenzen und zum Aufbau einer friedlichen Zukunft für diese Gebiete beitrugen, gaben auch dem europäischen Projekt einen kräftigen Impuls.
Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, der im selben Jahr 1995 mit dem Inkrafttreten des Schengen-Abkommens zusammenfiel, begann eine neue Phase des gemeinsamen Raums, des Dialogs, der Förderung von Rechten und einer gemeinsamen Kultur, die aus der Vielfalt Nutzen zieht und diese als Hebel für den Fortschritt nutzt.
Die Entscheidung, gemeinsam – Österreich und Italien – am Aufbau der Europäischen Union, einer Wertegemeinschaft, mitzuwirken, bekräftigt eindeutig die Ablehnung totalitärer Ideologien, die die Geschichte des 20. Jahrhunderts auf traurige Weise geprägt hatten.
In dieser Perspektive sind die Grenzen, wie bereits De Gasperi selbst hoffte, von historischen natürlichen oder künstlichen Hindernissen zu Begegnungsstätten zwischen Ländern und Völkern geworden, die in Harmonie leben und gemeinsam gedeihen wollen.
Herr Präsident Van der Bellen,
die Vereinbarung zwischen Österreich und Italien – die später im Friedensvertrag verankert wurde – war nicht nur Ausdruck der wiedergewonnenen Verhandlungshoheit auf internationaler Ebene zweier besiegter Mächte, sondern stellte auch einen Meilenstein von historischer Bedeutung für den Wiederaufbau der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und Italien in jener unmittelbaren, schwierigen und so turbulenten Nachkriegszeit dar, zu der später noch die gemeinsame Mitgliedschaft in der Europäischen Union, ein entscheidender Faktor für unsere Beziehungen.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist ein weiteres Kernelement zwischen unseren beiden Ländern und ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Union.
Aus beiden Blickwinkeln können wir zuversichtlich auf die immer engere Zusammenarbeit blicken, die sich zwischen den Grenzgebieten im Rahmen der Euroregion Tirol-Alto Adige/Südtirol-Trentino entwickelt.
Meine Damen und Herren,
die Beispiele für eine ehrgeizige und konkrete Zusammenarbeit, achtzig Jahre nach der Unterzeichnung des Pariser Abkommens, bestätigen erneut die Gültigkeit des in Alto Adige/Südtirol entwickelten Modells, seinen Erfolg, seine Vorbildfunktion auf internationaler Ebene und den Wert der Autonomie für diese Gebiete.
Ein gemeinsames Erbe, das für unsere beiden Länder und für Europa von großem Wert ist und das es mit Beständigkeit und Entschlossenheit zu bewahren und zu fördern gilt, wie auch das jüngste Verfassungsgesetz mit neuen Bestimmungen zum Autonomiestatut zeigt.
Die Republik ist den Menschen in diesen Gebieten dankbar für den Beitrag, den sie zum Fortschritt unseres Landes und zum gemeinsamen europäischen Leben geleistet haben und weiterhin leisten.
Ich danke Ihnen. Vielen Dank (auf Deutsch)|!
Meran, 05/09/2026 (II mandato)